Nachhaltigkeitsverordnung

Die Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) legt im Einzelnen fest, wie flüssige Biomasse, die für die Strom- und Wärmeerzeugung eingesetzt wird, hergestellt und verwendet werden muss. Diese flüssige Biomasse muss nach dem Willen des Gesetzgebers im Interesse des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes so hergestellt werden, dass ihr Einsatz zur Energieerzeugung gegenüber fossilen Energieträgern deutlich weniger Treibhausgase freisetzt und dass der Anbau der Pflanzen keine besonders schützenswerte Flächen zerstört. Auch die sozialen Bedingungen beim Anbau werden erfasst.

Die  Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung wurde am 29.07.09 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 24. August in Kraft.

Aktuelle Informationen über die Nachhaltigkeitsverordnung entnehmen Sie bitte der Rubrik  Aktuelles.

Ein Diskussionsforum zur Nachhaltigkeitsverordnung finden Sie auf unserem  KWK-Diskussionsforum kwk24.

Im  Downloadbereich der Nachhaltigkeitsverordnungs-Seite finden Sie die Grafiken, den Verordnungstext sowie die Stellungnahmen zur Nachhaltigkeitsverordnung.

Am 27. Oktober fand in Leipzig unsere Fachkonferenz zum Thema  Auswirkungen der Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung auf Pflanzenöl-BHKW-Anlagen statt. Den  Konferenzband zu dieser Veranstaltung können Sie hier oder auf unserer Seite BHKW-Konferenz bestellen. Weitere Konferenz- und Seminartermine erhalten Sie ebenfalls unter  www.bhkw-konferenz.de.

Derzeit wird eine Seite über Umweltgutachter in Deutschland erstellt. Diese wird sich in den nächsten Tagen und Wochen mit Informationen füllen und es besteht dann die Möglichkeit, zielgerichtet nach Umweltgutachtern in Deutschland zu suchen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.umweltgutachter.org


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